Stellung: Gleich untersucht wird nur die Hälfte
Eineinhalb Tage Pflichtuntersuchung für die eine Hälfte, null Minuten für die andere – und das nennt sich dann Gleichstellung.

Jedes Jahr müssen Österreichs junge Männer zur Stellung. Eineinhalb Tage, Antreten bis 7 Uhr früh vor der Stellungskommission, Pflicht auch für jene, die ohnehin in den Zivildienst wollen. Blut wird nüchtern abgenommen, und zwar laut Wehrgesetz per Verfassungsbestimmung: Man hat die Nadel zu „dulden“. Dann folgen EKG, Lungenfunktion, Seh- und Hörtest, psychologischer Test, Kraftmessung und am zweiten Tag die ärztliche Untersuchung. Am Ende steht das Urteil: tauglich, vorübergehend untauglich oder untauglich.
Die Staatsbürgerinnen werden in diesen eineinhalb Tagen nicht vermessen, nicht abgehorcht und nicht nach ihrer Isometrie gefragt. Sie sind von der Stellungspflicht ausgenommen, weil die Verfassung nur „männliche Staatsbürger“ wehrpflichtig macht.
So sähe echte Gleichberechtigung bei der Musterung aus.
Für echte Gleichstellung gäbe es zwei Varianten. Variante A: Alle dürfen gemeinsam frühmorgens nüchtern in der Stellungsstraße stehen, Gleichberechtigung im Leibchen. (Unsere Karikatur übertreibt da bewusst: In der echten Stellungsstraße steht niemand nur in Socken da. Satire darf das, Amtsärzte zum Glück nicht.) Variante B: Man macht die Stellung so gemütlich, dass sich beide Geschlechter freiwillig anstellen – mit Kaffee, Sachertorte und Wartenummer.
Gelebt wird Variante C: Die eine Hälfte wird untersucht, die andere lobt die Fortschritte bei der Gleichstellung.
Satire auf Basis der Angaben auf oesterreich.gv.at, des Wehrgesetzes 2001 (RIS), eines Interviews mit der Stellungskommission Steiermark in Inside Graz und von Art. 9a B-VG. Ziel der Satire ist das veraltete Verfahren und die politische Doppelmoral, nicht Frauen.
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